AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der universalraum GmbH

Stand: Januar 2012

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der universalraum GmbH (nachfolgend: „universalraum“) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend: „Kunden“). Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

(2) Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge zwischen universalraum und dem Kunden, ohne dass universalraum in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen der AGB wird universalraum den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als universalraum ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn universalraum in Kenntnis der AGB des Kunden die geschuldeten Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von universalraum maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber universalraum abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Universalraum erstellt Planungshandbücher für verschiedene Bauaufgaben im Bereich des Gesundheitswesens, die wissenschaftliche Erkenntnisse zur baulich und räumlich optimierten Gestaltung der Gesundheitseinrichtungen in eine praktisch anwendbare Form transferieren. In diesen Planungshandbüchern werden den Kunden insbesondere Anzeigenflächen zur Unternehmens- und Produktpräsentation zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können je nach Leistungspaket verschiedene Funktionen innerhalb der Präsentation der Planungshandbücher auf den Internetseiten von universalraum in Anspruch genommen werden.

(2) Der Gegenstand des konkreten Vertrages und die Vergütung ergeben sich aus dem zugrunde liegenden Angebot von universalraum oder dem von den Vertragsparteien schriftlich geschlossenen Vertrag.

(3) Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet universalraum keine Überprüfung, inwieweit die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen für den vom Kunden vorgesehenen Werbezweck tauglich sind und dessen Bedürfnissen entsprechen.

(4) Sofern nicht anders vereinbart entscheidet universalraum über die Platzierung der Unternehmens- und Produktpräsentation des Kunden in den Planungsbüchern. Hierbei wird universalraum die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Grundlage der Leistungen von universalraum sind die vom Kunden übergebenen Unterlagen und Informationen.

(2) Der Kunde unterstützt universalraum bei der Erbringung von geschuldeten Leistungen soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich. Insbesondere hat der Kunde alle zur Vertragserfüllung benötigten Produktinformationen, Daten, Grafiken sowie sonstige notwendigen Informationen universalraum innerhalb der vertraglich bestimmten Frist, anderenfalls unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

(3) Erbringt der Kunde seine vertraglich vereinbarten Zuarbeiten nicht innerhalb der vertraglich bestimmten Frist bzw. nicht innerhalb von 10 Werktagen nach der 2. Aufforderung durch universalraum, so hat der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 30 % der vertraglich vereinbarten Jahresvergütung an universalraum zu leisten. Diese Entschädigung kann bis zu einer Höhe von insgesamt 50 % auf die Vergütung des Folgejahres angerechnet werden.

(4) Hinsichtlich der an universalraum zu übergebenden Unterlagen und Informationen wird der Kunde geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Stellt der Kunde nachträglich fest, dass die überreichten Unterlagen oder Informationen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzen, so wird er universalraum hiervon unverzüglich schriftlich unterrichten.

(5) Der Kunde wird universalraum von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freistellen, die aus der Rechtswidrigkeit und/oder der Verletzung von Rechten Dritter infolge der von ihm überreichten Unterlagen oder Informationen resultieren, und wird ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ersetzen.

§ 4 Abnahme

(1) Der Kunde erhält von universalraum einen Korrekturabzug seiner Unternehmens- und/oder Produktpräsentation in der Printausgabe des Planungshandbuches von universalraum. Diesen hat der Kunde unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel spätestens innerhalb von 3 Werktagen zu rügen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Unternehmens- und/oder Produktpräsentation in der Printausgabe als genehmigt.

(2) Der Kunde wird die Internetseiten von universalraum, auf der die Onlineausgabe des Planungshandbuches veröffentlicht ist und ggf. weitere Onlinefunktionen geschaltet sind, unverzüglich nach der ersten Veröffentlichung untersuchen und etwaige Mängel spätestens innerhalb von 1 Woche rügen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Leistung von universalraum als genehmigt.

§ 5 Verfügbarkeit der Webseiten von universalraum

Universalraum gewährleistet, dass die Webseiten, auf denen die Onlineversionen der Planungshandbücher veröffentlicht werden, mindestens 161 Stunden pro Woche verfügbar sind. Wird die gewährleistete Verfügbarkeit unterschritten, bestimmen sich die Rechte des Kunden nach § 9 (2).

§ 6 Unterbrechung der Onlinepräsentation

(1) Universalraum ist es gestattet, die Onlineschaltung des Planungshandbuches ganz oder teilweise sofort zu unterbrechen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Unternehmens- oder Produktpräsentation des Kunden oder die Website des Kunden, auf die ggf. aufgrund vertraglicher Vereinbarung verlinkt wurde, rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte Maßnahmen, gleich welcher Art, gegen universalraum und/oder gegen den Kunden ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung stützen. Die Unterbrechung der Onlineschaltung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist.

(2) Der Kunde wird über die Unterbrechung der Onlineschaltung unverzüglich unterrichtet und unter Bestimmung einer Frist zur Ausräumung des Verdachts aufgefordert. Nach fruchtlosem Fristablauf steht universalraum ein sofortiges Kündigungsrecht zu.

(3) Die vorstehenden Absätze 1 und 2 geltend hinsichtlich der Einstellung des Vertriebs der Printausgabe des Planungshandbuches entsprechend.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde räumt universalraum ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den von ihm übergebenen Unterlagen und Informationen ein. Hiervon umfasst ist insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Digitalisierung sowie zur Bearbeitung.

(2) Sofern infolge der Vertragserfüllung von universalraum Texte, Grafiken oder sonstige schutzfähige Leistungen erstellt werden, stehen die Rechte hieran universalraum zu. Der Kunde erhält an diesen Leistungen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht. Eine darüber hinausgehende Verwendung solcher Leistungen durch den Kunden, insbesondere außerhalb der Planungshandbücher von universalraum, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von universalraum.

§ 8 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

(1) Die Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen von universalraum ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot von universalraum oder dem von den Vertragsparteien schriftlich geschlossenen Vertrag und gilt jeweils zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

(2) Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen fällig und zu zahlen.

(3) Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Gewährleistung

(1) Universalraum wird während der Dauer des Vertrages die Webseiten, über welche die Onlineversionen der Planungshandbücher veröffentlicht werden, im Rahmen des § 5 verfügbar halten.

(2) Wird die gewährleistete Verfügbarkeit unterschritten, so ist der Kunde zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.

(3) Das Recht des Kunden, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, bleibt von vorstehender Regelung unberührt.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung von universalraum als Vermieter für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel der Webseiten, über welche die Onlineversionen der Planungshandbücher veröffentlicht werden, wird ausgeschlossen.

§ 10 Haftung

(1) Universalraum haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

(2) Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch universalraum bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen von universalraum herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet universalraum unbeschränkt.

(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Universalraum haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor dessen Ablauf schriftlich gekündigt wird.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrags liegt für universalraum insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrags nachhaltig verletzt.

§ 12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

(2) Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz von universalraum. Dieser ist zur Zeit Dresden.

(3) Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Gerichtsstand Dresden.

(4) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.