Visuelle Warnehmung

Einschränkung des Blick- und Gesichtsfeldes

Einschränkung des Blick- und Gesichtsfeldes

Das Gesichtsfeld umfasst den sichtbaren Bereich des unbewegten Auges und des unbewegten Kopfes. Horizontale beträgt es zwischen 180 und 200°, vertikale ca. 130°. Das Sehen innerhalb des Gesichtsfeldes wird unterschieden zwischen zentralem, fovealem Sehen (in der Grafik orange) und peripherem Sehen (in der Grafik blau). Das foveale Sehen ist fokussiert bei Ausnutzung der maximalen Sehschärfe, der Winkel beträgt jedoch nur um die 2%. Das periphere Sehen ist relativ unscharf, nimmt jedoch Bewegungen und Farben (Blau und Gelb werden als erste erkannt) wahr und ist die Voraussetzung für Orientierung und Bewegung im Raum.

Als Blickfeld wird der größere, sichtbare Bereich bei bewegtem Auge und fixiertem Kopf bezeichnet. Durch Augenbewegungen in horizontaler Richtung (jeweils etwa 60° nach links und rechts) und vertikaler Richtung (maximal jeweils 40° nach oben oder unten) kann ein größerer Bereich gesehen werden. Die genauen Abmessungen sind individuell durch die Anatomie jedes Einzelnen bestimmt.

Im Alter verringert sich die Beweglichkeit des Auges. Insbesondere die vertikale Bewegung nach oben nimmt maßgeblich ab. Sie reduziert sich von 40° bei Kindern auf 16° bei 75-Jährigen. Daraus ergeben sich eine Einschränkung des Blickfeldes sowie eine bevorzugte Blickrichtung nach unten.

Das Gesichtsfeld kann sich im Alter auf bis zu 50% reduzieren. Verursacht wird dies unter anderem durch das tiefere Einsinken der Augen in die Augenhöhlen. Weitere Einschränkungen können beispielsweise aus der Erschlaffung der Lidhaut entstehen. Das periphere Sehen ist besonders stark betroffen. Diese Einschränkung macht sich bei der Orientierung im Raum und der visuellen Wahrnehmung von komplexen Situationen bemerkbar.

Wichtige visuelle Informationen sind im fovealen Sehbereich zu platzieren.